Maßnahmen
Bei Eintritt eines Todes, gleichgültig ob zu Hause, im Krankenhaus oder in einem Altenheim - rufen Sie uns an. Wir sind für Sie rund um die Uhr erreichbar.
Tritt der Tod zu Hause ein, muss ein Arzt benachrichtigt werden - am besten den Hausarzt des Verstorbenen. Er stellt nach der Untersuchung, Feststellung des Todes, den Totenschein aus.
Beim Todesfall im Krankenhaus oder Altersheim kümmert sich die dortige Verwaltung um den Arzt, der die Untersuchung durchführt und den Totenschein ausstellt.
Der oder die Verstorbene wird von uns zu dem Zeitpunkt abgeholt, hygienisch versorgt und dann überführt, der für Sie passend ist.
Sollen wir zu Ihnen nach Hause kommen oder möchten Sie das Gespräch mit uns in unserem Hause führen - wir richten uns nach Ihren Wünschen. So wie zB. auch die Abschiednahme auch bei Ihnen zu Hause möglich ist auch wenn der Verstorbene nicht zu Hause verstorben war.
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Dokumente
Für die Beurkundung eines Sterbefalles werden folgende Unterlagen benötigt:
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners
- Scheidungsurteil bei Geschiedenen
- Personalausweis des Verstorbenen
- Totenschein
Sofern vorhanden:
- Bestattungsvorsorgevertrag
- Versicherungspolicen, Lebens-, Sterbegeld- oder Unfallversicherungen
- Rentenbescheide
- Mitgliednachweise Vereine, Verbände und Organisationen
- Grabstellennachweis
- Versicherten Karte der Krankenkasse